Höheres Mindestalter für Welpen bei der Einfuhr
Neu sind gewerbliche Importe von Welpen unter 15 Wochen verboten. Tiere unter 15 Wochen dürfen nur noch von privaten Halterinnen und Haltern eingeführt werden, die sie selbst bei einer Züchterin oder einem Züchter im Ausland abholen. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Dieser läuft oft über das Internet, wo sehr junge Hunde angeboten und unbedacht bestellt werden. Die neue Regelung soll diesen Online-Spontankäufen entgegenwirken
Art. 76b Ein- und Durchfuhr von Hunden: Mindestalter
1 Die Ein- und die Durchfuhr von Hunden, die weniger als 15 Wochen alt sind, sind verboten, wenn:
a. es sich um eine gewerbsmässige Ein- oder Durchfuhr handelt; oder
b. die Hunde dazu bestimmt sind, Gegenstand einer Eigentumsübertragung zu sein.